Für Arbeitgeber wurden bestehende Maßnahmen für die aktuelle Situation angepasst und erleichtert, damit Arbeitsplätze erhalten bleiben können.
Wer Mitarbeiter beschäftigt, kann bei der Bundesagentur für Arbeit Kurzarbeit beantragen. Kurzarbeit kann bei vorübergehenden Auftragsflauten und damit einhergehendem Arbeitsausfall beantragt werden.
Dies geht jetzt bereits wenn nur 10 Prozent der Beschäftigten von Arbeitsausfällen betroffen sind.
Die Arbeitsagentur stockt den Lohn mit 60 Prozent des Nettolohns – 67 Prozent, bei ein oder mehreren Kindern auf und gleicht damit teilweise den Verdienstausfall aus. Auch, wenn bis auf null Stunden reduziert wird. Für dich als Arbeitgeber bedeutet das eine Entlastung von Lohnkosten.
Folien: Webinar Kurzarbeit verstehen und beantragen
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